Unter Netzeinspeisung wird das Einspeisen von Strom aus allen Formen von Kraftwerken / Stromerzeugungsanlagen in das allgemeine Stromnetz verstanden. Im Bereich der erneuerbaren Energien handelt es sich dabei z. B. um Wasserkraftwerke, Solar-, Biomasse- und Windkraftanlagen.
Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) sind nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dazu verpflichtet, Strom aus diesen Anlagen nicht nur abzunehmen, sondern ihn auch kostendeckend nach festgelegten Preisen zu vergüten.