Energielexikon

Stromkennzeichnung

Die Europäische Union hat mit der Binnenmarkt-Richtlinie Elektrizität auch die Einführung der Stromkennzeichnungspflicht beschlossen. Mit der Stromkennzeichnung soll den Endkunden auf der Stromrechnung Auskunft über die Energieträger, mit denen der von ihnen bezogene Strom erzeugt wurde sowie zu den damit verbundenen Umweltauswirkungen (CO2-Emissionen, radioaktive Strahlung) gegeben werden.
Vor dem Hintergrund der liberalisierten Strommärkte dient die einheitliche Stromkennzeichnung somit im wesentlichen der Information des Verbrauchers, der sich anhand dessen z. B. für einen umweltverträglich erzeugten Strom entscheiden kann. Mit Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Juli 2005 wurde auch in Deutschland die Stromkennzeichnungspflicht gesetzlich festgelegt.

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