Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Februar 2002 in Kraft getreten. Sie ersetzt die Wärmeschutzverordnung von 1994 (WSchV) und die Heizungsanlagen-Verordnung von 1989 bzw. 1998 (HeizAnlV). Grundlegend neu ist der primärenergetische Ansatz, der die gesamte Energiekette von der Rohstoffgewinnung bis zur Wärmeabgabe über einen Heizkörper oder den Warmwasserhahn berücksichtigt.
Die EnEV schreibt für Neubauten einen gegenüber der WSchV 30% geringeren Energiebedarf vor, der Niedrigenergiehaus-Standard wird damit zur Regel. Für Neubauten wird darüber hinaus ein Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, der die energetischen Qualitäten transparenter machen soll.
Altbauten müssen bei anstehenden Modernisierungen nun an den technischen Fortschritt angepasst werden. Insbesondere geht es um den Ersatz von über 2 Mio. ineffizienten Heizkesseln, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. Außerdem sollen ungedämmte Rohrleitungen nachträglich gedämmt werden und die oberste Geschossdecke unter nicht ausbaufähigen Dachräumen muss wärmedämmend isoliert werden.